Praxisanleiter/in
für Auszubildende im Gesunheitswesen
Entsprechend den Vorgaben der Gesetzgeber, muss die praktische Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung durch eine geeignete Pflegefachkraft begleitet werden. Die Aufgabe wird von Praxisanleitern übernommen. Sie verbinden die Pflegeschule mit den Pflegeeinrichtungen, stehen im Kontakt mit den Lehrern der Pflegeschulen und unterstützen die Auszubildenden während der praktischen Einsätze bis hin zur praktischen Abschlussprüfung.
Praxisanleiter sichern durch Ihren Einsatz und ihrer Arbeit die Qualität der Ausbildung und die Pflege- und Betreuungsqualität in den Einrichtungen.
Die Praxisanleitung dürfen nur Personen übernehmen, die eine entsprechende berufspädagogische Weiterbildung bestanden und somit das Zertifikat „Praxisanleiter“ haben.
unser 300 Stunden – Kurs für Sie!
Beginn am 04.04.2022
Die Praxisanleiter/innen müssen eine kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildung im Umfang von 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.
Die 3 – tägige Weiterbildung findet an unserem FBZ vom 04.04. bis 06.04.2022 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt.
HIER können Sie sich einfach direkt anmelden!