BETREUUNGSKRAFT IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN
NACH § 53c SGB XI
Die Gesellschaft wird immer älter. Mit dem zunehmenden Altersanstieg in der Bevölkerung ist auch die Anzahl derer gestiegen, die für die Bewältigung des Alltags eine aktive Unterstützung benötigen. Betreuungskräfte bilden hier die Brücke zwischen der notwendigen Förderung und Unterstützung pflegebedürftiger Menschen auf der einen Seite und der Entlastung der Pflegefachkräfte auf der anderen Seite.
Tätigkeitsinhalte
• Möglichkeiten für das freie Gestalten und für Bildbetrachtungen zu bieten,
• gemeinsam Musik zu hören, zu singen und zu musizieren,
• miteinander zu kommunizieren, zu lesen und vorzulesen sowie das Reden über biografische Lebensverläufe zu initiieren
• zur körperlichen Aktivierung in der Lebensumwelt anzuregen durch Spaziergänge und Ausflüge.
Pflichtfortbildung
Entsprechend der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes sind Betreuungskräfte verpflichtet mindestens einmal jährlich Fortbildungen im Umfang von 16 Stunden zu besuchen, um das vermittelte Wissen zu aktualisieren sowie die berufliche Praxis zu reflektieren.
Jede Fortbildungsveranstaltung umfasst 16 Stunden (á 45 Minuten) und wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (mittwochs und donnerstags) im Fach- und Berufsfachschulzentrum Magdeburg durchgeführt.